Genau auf Sie zugeschnitten
Unser System im Überblick
Genau auf Sie zugeschnitten
Unser System im Überblick
Einsatzgebiet
Bielefeld, Herford, Gütersloh
Zielstrebig
über 1250 verkaufte Immobilien
Kundenstimmen
Zufriedene Kunden, exzellente Reputation
Immobilie verkaufen
Sie möchten eine Immobilie verkaufen und wünschen sich dabei in Bielefeld einen vertrauensvollen Partner an Ihrer Seite? Mit dem Immo-Team OWL treffen Sie die richtige Wahl. Profitieren Sie von unserem ausgezeichneten Rundum-Sorglos-Paket.
Das sind Ihre Vorteile mit uns:
- Makler mit Empathie, Offenheit und Verlässlichkeit
- ehrliche, individuelle Beratung und persönliche Betreuung
- langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how
- großes Netzwerk aus starken Partnern in der Region
Ihre Immobilie verkaufen wir im Rahmen unseres Rundum-Sorglos-Pakets in Bielefeld reibungslos und zuverlässig. Dabei können Sie sich vor allem auf eines verlassen: Wir erledigen die Arbeit und Sie widmen sich den wichtigen Dingen im Leben. Von der zuverlässigen Immobilienbewertung bis hin zum erfolgreichen Verkauf sorgen wir dafür, dass alles nach Ihren Vorstellungen und Wünschen abläuft.
Unser System
So arbeiten wir!
1. BERATUNG
2. BEWERTUNG
3. EXPOSÉ
4. VERMARKTUNG
5. BESICHTIGUNGEN
6. VERKAUFSVERHANDLUNGEN
7. NOTARTERMIN
8. OBJEKTÜBERGABE
Unsere Leistungen
So arbeiten wir
- Erstgespräch
- Objektbesichtigung
- Unterlagenbeschaffung
- Immobilienbewertung
- Angebotspreisfindung
- Je nach Bedarf: professionelles Homestaging
- 360-Grad-Besichtigungstour
- Moderne Grundrissanfertigung
- Exposé erstellen
- Exposé-Versand
- Immobilienportale
- Flyer verteilen
- Plakatwerbung
- Anfragen beantworten
- Scheininteressenten herausfiltern
- Besichtigungstermine vereinbaren
- Besichtigungen durchführen
- Bonität der Interessenten prüfen
- Angebote annehmen
- Mittler zwischen Käufer und Verkäufer
- ggf. Bieterverfahren durchführen
- Kaufvertragsentwurf beschaffen
- individuelle Vereinbarungen aufnehmen
- Begleitung zum Notartermin
- Durchführung der Objektübergabe
Übersicht für den Immobilienverkauf
Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, ist in der Regel keine Kleinigkeit. Eigentümer ohne Immobilienerfahrung und kaufmännischen Hintergrund sollten daher auf die Dienste eines Maklers zurückgreifen. Er übernimmt nicht nur die Verkaufsabwicklung, sondern kümmert sich beispielsweise auch um die Preisfindung sowie um die Vermarktung des jeweiligen Objektes. Dabei braucht der Makler auch die Unterstützung seines Auftraggebers. Denn der Verkaufserfolg hängt maßgeblich davon ab, welche Informationen und Dokumente der Verkäufer dem Makler zur Verfügung stellt.
Ein Verkäufer kann natürlich grundsätzlich davon ausgehen, dass sich ein potenzieller Käufer selbst informieren möchte und dass der Interessent die gewünschten Unterlagen auch von sich aus anfordern wird. Wartet der Verkäufer zunächst einmal ab, muss er damit rechnen, dass sich der Verkaufsvorgang in die Länge zieht. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Geschäftsabschluss nicht zu Stande kommt, weil der Käufer in der Zwischenzeit ein anderes Objekt ins Auge gefasst hat. Abgesehen von möglichen Nachteilen, die dem Verkäufer durch einen verzögerten Verkaufsvorgang entstehen können, gibt es auch gesetzliche Verpflichtungen zur Vorlage von Dokumenten. Zum Beispiel muss zu einer Immobilie immer der jeweilige Energieausweis vorliegen. Kann der Käufer den Energieausweis nicht einsehen, droht dem Verkäufer ein Bußgeld. Nach der Energieeinsparverordnung von 2009 kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde in diesem Fall Beträge von bis zu 15.000 Euro Bußgeld verlangen.
Eine der wichtigsten Informationsquellen beim Immobilienkauf ist jedoch zweifellos der jeweilige Grundbuchauszug. Denn im Grundbuch ist vermerkt, wer der tatsächliche Eigentümer eines Grundstücks ist. Außerdem wird dort ersichtlich, ob das Grundstück mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet ist und ob weitere Belastungen auf der Immobilie liegen. Gerade die Auswertung der Abteilung zwei des Grundbuches ist für den Verkauf einer Immobilie besonders wichtig. Ein Wegerecht für den Nachbarn auf dem dahinter liegenden Grundstück, ein Leitungsrecht für eine Wasserleitung oder nachbarrechtliche Beschränkungen zur Bebaubarkeit des Grundstückes sind wichtige Faktoren, die einen potenziellen Käufer in seiner Entscheidung beeinflussen können. Der Eigentümer sollte dem Immobilienmakler alle erforderlichen Informationen übergeben, damit die Kaufinteressenten ordnungsgemäß informiert werden können. Auch die Bauakte für ein Haus, die Baugenehmigung und andere Unterlagen, zum Beispiel zu einem eventuell bestehenden Denkmalschutz am Gebäude, sind sehr wichtige Informationsquellen für einen Käufer.
Der IVD West empfiehlt außerdem, ein Wertgutachten von einem Immobilienmakler, Gutachter oder Sachverständigen einzuholen. Dieses Gutachten bietet für den Verkäufer Sicherheit bei der Preisfindung. Für den Käufer ist es eine wichtige Orientierung zur Werthaltigkeit und zum Zustand der Immobilie. Zudem orientieren sich Banken bei der Frage der Finanzierung einer Immobilie ebenfalls an Wertgutachten. Allerdings ist der in dem Gutachten ermittelte Verkehrswert oder Marktwert der Immobilie nicht immer die Bezugsgröße für die Finanzierung der Immobilie. Banken nehmen in der Regel Abschläge vor und ermitteln daraus den Beleihungswert der Immobilie. Dafür benötigt die Bank auch den aktuellen Grundbuchauszug.
Neben den genannten Unterlagen wünschen die Kreditabteilungen der Banken zudem Nachweise über Gebäude- und Feuerversicherung und gegebenenfalls Mieteinkünfte sowie aktuelle Fotos der Immobilie. Soweit vorhanden sind auch die maßgeblichen Bauunterlagen, darunter Baugenehmigung, -pläne und -beschreibung bei der Finanzierungsanfrage hilfreich. Bei Mehrfamilienhäusern werden darüber hinaus oft detaillierte Informationen über die Vermietung verlangt. Soll mit dem jeweiligen Darlehen der Kauf einer Eigentumswohnung finanziert werden, muss in der Regel auch eine Kopie der Teilungserklärung, der aktuelle Wirtschaftsplan und die letzte Abrechnung der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden.
Die Bedeutung der Teilungserklärung wird oft von Wohnungskäufern und -verkäufern gleichermaßen unterschätzt. Das Dokument, das die Rechte und Pflichten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt, werde in der Praxis häufig nicht gelesen – obwohl Käufer von Eigentumswohnungen bestätigen müssten, dass sie die Teilungserklärung vor der Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis genommen haben. Wohnungskäufer, die die Teilungserklärung nicht lesen, gehen ein hohes Risiko ein. Denn das Dokument kann eine Vielzahl unausgewogener Bestimmungen wie beispielsweise einen ungerechten Verteilungsschlüssel oder fragwürdige Kostenregelungen enthalten. Häufig begünstigen einige Festlegungen die Interessen einzelner Wohnungseigentümer und nicht selten fehlen wichtige Reglungen, die das Zusammenleben der einzelnen Wohnungseigentümer, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums oder Sondernutzungsrechte betreffen. Sind beispielsweise bestimmte Sondernutzungsrechte nur im Kaufvertrag aufgeführt, verbleiben die Räume oder Flächen im Gemeinschaftseigentum und können nicht vom Käufer erworben werden.
Neben den für einen erfolgreichen Verkauf notwendigen Dokumenten gibt es eine Reihe von Unterlagen, die den Wert des Objektes unter Umständen steigern können. Dazu gehören beispielsweise Kopien von Mietverträgen, in denen eine Staffelmiete beziehungsweise indizierte Mieten vereinbart sind. Lohnend sind auch Nachweise über Modernisierungen oder unlängst erfolgte Reparaturen mit hohem Wertsteigerungseffekt. Darüber hinaus sollte ein Verkäufer auch daran denken, dass der Wert seiner Immobilien maßgeblich von der jeweiligen Mikrolage beeinflusst wird. Bei den Verkaufsverhandlungen ist es sehr hilfreich, wenn die Entwicklung der jeweiligen Wohnlage gut dokumentiert werden kann. Insbesondere dann, wenn das Wohnumfeld durch Infrastrukturmaßnahmen oder die Ansiedlung von Geschäften oder kulturellen Einrichtungen in der jüngsten Zeit stark aufgewertet wurde. Gerade hier kann ein Makler weiterhelfen. Er wird die Darstellung der Immobilie im Exposé immer auch durch eine Einschätzung der Wohnlagelage ergänzen.
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- Baupläne
- Wertgutachten
- Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
- Grundrisse (bei Mehrfamilienhäusern)
- Nachweise über Mieteinkünfte
- Kopien von beispielhaften Mietverträgen
- Nachweise Feuer- und Gebäudeversicherung
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
- Nachweise über Modernisierungen und wertsteigernde Reparaturen
- Beschreibung der Mikrolage