Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer: die Bundesregierung hat sich auf eine Förderung für den Heizungsaustausch geeinigt. Für Eigentümer bedeutet das Planungssicherheit hinsichtlich der staatlichen Förderung beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizungsanlage. Doch was und in welchem Umfang wird gefördert?
„Lage, Lage, Lage“ ist nicht mehr. Selbst Immobilien in bester Lage müssen bei schlechter Energieeffizienz Preisabschläge hinnehmen, sonst finden Sie keinen Käufer. Die Energieeffizienz ist inzwischen fast gleichberechtigt neben die Lage getreten. Denn Immobilienkäufer müssen innerhalb von zwei Jahren die gekaufte Immobilie energetisch sanieren.
Es kann für Immobilienverkäufer sinnvoll sein, vor dem Verkauf energetisch zu sanieren, um keine Abschläge beim Preis hinnehmen zu müssen. Für die energetische Sanierung gibt es staatliche Förderungen beispielsweise bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Auch der Austausch der Heizung wird gefördert. Lassen Sie sich sowohl von einem unabhängigen Energieexperten als auch einem Immobilienexperten beraten. Während der eine Ihnen sagen kann, welche Maßnahmen wirklich nötig und sinnvoll sind, kann Ihnen der andere sagen, wie sich die Maßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken.
Wie sieht die Förderung aus?
Seit dem 29. Dezember 2023 kann der Heizungstausch beauftragt werden. Ab Ende Februar 2024 können Eigentümer dann die Förderung rückwirkend bei der KfW beantragen. Das GEG sieht eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden vor. Dazu gehören Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.
Darüber hinaus gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen erhalten Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Zusätzlich wird ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung gewährt. Ab 2029 soll dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent reduziert werden, bis er 2037 entfällt.
Eine Kombination dieser Boni ist möglich, jedoch nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die höchstmögliche Fördersumme für den Austausch einer Heizung beträgt 30.000 Euro. Dies gilt für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohnungseinheit in einem Mehrfamilienhaus. Hierbei liegt der Höchstbetrag bei 21.000 Euro.
Kein Zwang
Abschließend soll gesagt sein, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch die Heizungsförderung regelt, keinen Sanierungszwang vorsieht. Niemand wird gezwungen, seine Heizung zu tauschen, es sei denn, sie ist irreparabel oder älter als 30 Jahre und der Schornsteinfeger sagt, dass sie ausgewechselt werden muss.
Möchten Sie wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweis
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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