Die CO2-Steuer zahlt ab 2023 auch der Eigentümer

Ein neues Jahr steht vor der Tür und somit auch neue Bestimmungen für Eigentümer, die ihre Immobilie(n) vermieten. Ab dem 1. Januar 2023 gilt, dass nun auch Vermieter die CO2-Steuer zahlen müssen. Bisher war es so, dass nur die Mieter für die Emission von Kohlendioxid zahlen. Wie die Kosten untereinander aufgeteilt werden, ist von der Immobilie abhängig.

Zum Hintergrund: Die CO2-Steuer wird seit dem 1. Januar 2021 auf Öl und Gas erhoben. Der Zertifikatpreis pro ausgestoßener Tonne CO2 wird jährlich angehoben. Der Preis von 25 Euro pro Tonne, der 2021 angegeben wurde, stieg 2022 bereits auf 30 Euro. Nun wird die weitere Erhöhung wegen der gestiegenen Energiepreise erst einmal ausgesetzt. Die Teilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter hängt von der Energiebilanz des Gebäudes ab.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Energiesparen und energetisch sanieren zahlt sich aus

Wie geht es mit dem Zertifikatpreis 2024 weiter? Die Steigerung erfolgt weiter schrittweise: 2024 werden 35 Euro, ab 2025 45 Euro erhoben. Ab 2026 dann wird der Preis durch Versteigerung ermittelt, der Preis wird dann bei 55 bis 65 Euro liegen. Erklärtes Ziel der CO2-Steuer: Mieter sollen zum Energiesparen, Vermieter zur energetischen Sanierung animiert werden.

Wieviel muss jeder zahlen?

Der Anteil der CO2-Steuer auf Vermieterseite ist von der Energiebilanz der Immobilie abhängig: je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil an der CO2-Steuer. Liegt der CO2-Ausstoß zum Beispiel bei mehr als 52 Kilogramm pro Jahr, müssen vom Vermieter höchstens 90 Prozent der Steuer, vom Mieter 10 Prozent gezahlt werden.

Wird der Energiestandard EH55 erfüllt und liegt der Ausstoß bei weniger als 12 Kilogramm pro Quadratmeter, zahlt der Mieter die Steuer zu 100 Prozent allein. Liegt er allerdings zwischen 32 und 37 Kilogramm, zahlt jede Seite 50 Prozent. Mit diesem Stufenmodell wird die Kostenbeteiligung von Mieter und Vermieter an den jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter der Immobilie gekoppelt. Für Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, ist zunächst eine 50:50-Regelung gesetzt.

Woher weiß ich, was für meine Immobilie gezahlt werden muss?

Sie müssen wissen, wie hoch die jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter sind. Diese Information finden Sie im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2.

Welche Förderungen gibt es bei energetischer Sanierung?

Welche Zuschüsse es in Form von Förderprogrammen und steuerlicher Abschreibung gibt, erfahren Sie unter anderem im FörderNavi  (insbesondere für Nordrhein-Westfalen) oder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, in dessen Förderdatenbank Sie sich umfassend informieren können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern zum Thema.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © elenabs/Depositphotos.com

Immobilienverband ivd Logo
ImmoScout24 Partner Logo
immowelt Premium Partner

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Portrait Thomas Landau | Immobilienberater Bielefeld

Thomas Landau

Inhaber, Gutachter und Immobilienmakler

+49 521 9237811 info@dit-owl.de
Cornelius Mackenstedt

Cornelius Mackenstedt

Kooperationspartner im Bereich Immobilienmakler

+49 521 923780 info@dit-owl.de
Frank Tippelt

Frank Tippelt

Kooperationspartner im Bereich Immobilienmakler

+49 521 923780 info@dit-owl.de