Verkaufen unerfahrene Eigentümer ihre Immobilie, unterschätzen Sie oft die Wichtigkeit des Grundbuches. Sollte sich nämlich beim Notartermin herausstellen, dass Oma Inge lebenslanges Wohnrecht in das Grundbuch eintragen lassen hat, dann kann das weite Kreise ziehen. Zum einen mindert ein solcher Eintrag oft den Verkaufspreis, zum anderen könnte der Kaufinteressent auch ganz vom Kauf zurücktreten. Es gibt allerdings noch mehr Gründe, warum Sie mit dem Grundbuch vertraut sein sollten.
Im Grundbuchauszug sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse Ihrer Immobilie vermerkt, sondern auch Rechte und Beschränkungen, die auf der Immobilie liegen, wie zum Beispiel Wohn- und Nutzungsrechte, oder auch Hypotheken und etwaige Insolvenzvermerke. All das macht den Grundbuchauszug zu einem der wichtigsten Dokumente beim Verkauf Ihrer Immobilie. Profi-Makler kennen sich genau mit dem Grundbuchauszug aus und wissen, worauf bei den Einträgen geachtet werden muss.
Grundpfandrechte
Grundschulden, auch bekannt als Grundpfandrechte, sind in der Abteilung III des Grundbuchauszuges dokumentiert. Sie sichern die Rechte von Gläubigern und ermöglichen diesen im Notfall, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, die Verwertung der Immobilie. Die häufigste Grundschuld sind dabei Hypotheken. Somit ist dieser Teil des Grundbuches besonders für Banken interessant.
Wohn- und Vorkaufsrechte
Die Abteilung II dokumentiert die Wohn- oder Nießbrauchrechte. Diese bleiben auch bei häufigem Eigentümerwechsel fest dokumentiert. Gelegentlich stellen Erben dabei fest, dass der Erblasser gar nicht der Eigentümer der Immobilie war, sondern lediglich ein lebenslanges Wohnrecht besaß. Gerade dieser Fall ist besonders ärgerlich, da die Immobilie weder geerbt noch verkauft werden kann.
Doch nicht nur lebenslange Wohnrechte sind in der Abteilung II dokumentiert. Auch Vorkaufsrechte, Wege- und Leitungsrechte oder Auflassungsvormerkungen sind darin vermerkt. Diese Rechte gelten ebenfalls als eine Belastung der Immobilie und können nicht nur den Eigentümer beim Verkauf einschränken, sondern mindern auch den Verkaufspreis.
Kein Verkauf ohne Grundbuchauszug
Da der Grundbuchauszug nicht nur die Belastungen einer Immobilie aufzeigt, sondern in der Abteilung I auch Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse gibt, ist er beim Immobilienverkauf unverzichtbar. Es ist der tatsächliche Nachweis über den Besitz der zu verkaufenden Immobilie.
Sie sind unsicher, welche Unterlagen Sie für den Immobilienverkauf wirklich benötigen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.grundbuch-portal.de/
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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