Immobilien sind derzeit gefragt – da denkt so mancher, er brauche für den Verkauf seiner Immobilie keinen Makler. Riskant, denn damit nimmt man nicht nur eine höhere Verkaufsdauer oder einen geringeren Erlös in Kauf. Es entstehen auch Haftungsrisiken, beispielsweise infolge einer fehlerhaften Wohnflächenberechnung. Gerichtliche Auseinandersetzungen um falsch angegebene Wohnflächen sind ein Dauerthema.
Eine Wohnfläche selbst korrekt auszumessen, ist nicht unbedingt einfach. Stichproben von Sachverständigen zeigen, dass 90% dieser Angaben bei Bestandsimmobilien fehlerhaft sind. Die ungeprüfte Übernahme solcher Angaben in ein Exposé oder in den Kaufvertrag rechtfertigt allein zwar noch keine Schadenersatzklage durch den späteren Käufer. Dennoch ist es sinnvoll, für die transparente Kommunikation bei der Bestimmung der Wohnfläche gewissenhaft vorzugehen.
Professionelle Wertgutachten geben über exakte Wohnfläche Auskunft
Der erste Schritt einer professionellen Vermarktung besteht aus einer qualifizierten Wertermittlung auf der Grundlage eines fachmännischen Gutachtens. Ein Qualitätsmakler, der ein solches Gutachten erstellt oder von einem Sachverständigen erstellen lässt, wird dazu als erstes Ihre Immobilie sehr gründlich besichtigen und auch die Wohnfläche neu ausmessen bzw. berechnen, zumindest wenn die vorhandenen Unterlagen nicht genau genug sind oder aus der Zeit vor Inkrafttreten der aktuell gültigen Berechnungsverordnung (Wohnflächenverordnung von 2004) stammen. Denn für die exakte Wertermittlung spielt die korrekt berechnete Wohnfläche eine große Rolle. Ein fundiertes Wertgutachten ist also nicht nur für die Festsetzung eines marktgerechten Angebotspreises unentbehrlich, sondern es gibt Ihnen auch die Sicherheit, dass Sie alle wichtigen Merkmale Ihrer Immobilie genau kennen. Dazu gehört neben Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie, die alle im Wertgutachten detailliert berücksichtigt werden, eben auch die exakte Wohnfläche.
Fehler bei der Wohnflächenberechnung und Schadenersatzansprüche
Die Wohnflächenverordnung enthält zahlreiche Vorschriften für die Berechnung der Wohnfläche unter Berücksichtigung aller möglichen baulichen Besonderheiten von Immobilien. Auch die Frage, welche Räume überhaupt als Wohnraum anzurechnen sind und welche nicht, ist detailliert geregelt. Eines lässt sich mit ziemlicher Sicherheit sagen: Grundfläche ist nicht gleich Wohnfläche. Wer als Laie selbst die Ausmessung seiner Immobilie in Angriff nehmen will, wird wahrscheinlich Fehler machen. Für Profi-Makler gehört das Berechnen von Wohnflächen hingegen zur täglichen Routine, wodurch sie auch mit allen gültigen Vorschriften bestens vertraut sind. Eine fachmännische Wohnflächenberechnung minimiert das Risiko, mit Schadenersatzforderungen durch den späteren Käufer konfrontiert zu werden. Für eine erfolgreiche Schadenersatzklage müsste der Käufer zwar nachweisen, dass Sie als Verkäufer vorsätzlich falsche Angaben zur Wohnfläche gemacht haben. Doch selbst, wenn ihm das nicht gelingt, ist es für Sie ja bereits ärgerlich genug, überhaupt nach dem Verkauf in eine gerichtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden. Auf den im Kaufvertrag festgeschriebenen Gewährleistungsausschluss können Sie sich übrigens nicht berufen, wenn es um die Wohnfläche geht, die als Vertragsgegenstand angenommen wurde.
Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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