Nach dem Tod eines Angehörigen stehen Hinterbliebene oftmals vor großen Herausforderungen. So müssen sie nicht nur die Trauer bewältigen und die Beisetzung organisieren, sondern oftmals auch überlegen, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Dabei sollten bestimmte Punkte unbedingt beachtet werden, damit der Prozess möglichst reibungslos ablaufen kann.
1. Ermitteln Sie zuerst den Nachlass
- Klären Sie bestehende Verbindlichkeiten.
- Überprüfen Sie den Grundbucheintrag.
- Setzen Sie sich mit Banken und Versicherungen in Verbindung.
- Durchsuchen Sie Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen.
- Informieren Sie relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger.
2. Finden Sie heraus, wer das Vermögen erbt
- Prüfen Sie, ob ein notarielles Testament existiert.
- Ermitteln Sie den Aufbewahrungsort des Testaments.
- Falls Ihnen der Aufbewahrungsort nicht bekannt ist, stellen Sie eine Anfrage beim Nachlassgericht.
- Falls Sie im Besitz des Testaments sind: Reichen Sie das Testament beim Nachlassgericht ein.
3. Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Ohne Testament wird das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt.
- Die Vererbung erfolgt je nach Verwandtschaftsgrad.
- Ehepartner und Kinder gelten als Verwandte ersten Grades. Sie erhalten die größten Anteile.
4. Was Sie als Immobilienerbe beachten sollten, bevor Sie sich entscheiden
- Ab Bekanntgabe haben Sie sechs Wochen Zeit, sich für oder gegen die Immobilie zu entscheiden.
- Finden Sie heraus, wie werthaltig die Immobilie, die Sie erben, überhaupt ist.
- Können Sie sie auch für eventuell vorhandene Schulden und andere Verbindlichkeiten aufkommen?
- Wie hoch ist die Steuer für das geerbte Haus?
- Ist das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen?
- Welche Fragestellungen müssen Sie zusammen mit der Erbengemeinschaft klären, wenn Sie nicht der Alleinerbe sind?
5. Dies müssen Sie bei der Annahme des Immobilienerbes erledigen
- Weisen Sie Ihre Rechtsnachfolge mithilfe des Erbscheins beim Grundbuchamt nach.
- Beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht.
- Lassen Sie den Grundbucheintag ändern, denn erst dann gelten Sie als rechtmäßiger Eigentümer.
- Wenn Sie die Änderung des Grundbucheintrags innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers ermöglichen, sparen Sie sich die Grundbuchgebühren.
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns jederzeit gern! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten.
Hinweis
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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